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   BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72   

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https://dejure.org/1973,2437
BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,2437)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1973 - IV ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,2437)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 (https://dejure.org/1973,2437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1411
  • MDR 1973, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
    Seine hierzu getroffenen Feststellungen können vom Revisionsgericht nur in begrenztem Umfang nachgeprüft werden (BGHZ 12, 22, 25).

    Falls den BGHZ 2, 6 und 12, 22 veröffentlichten Entscheidungen eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 14.02.1973 - IV ZR 15/72
    Falls den BGHZ 2, 6 und 12, 22 veröffentlichten Entscheidungen eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegen sollte, wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    ten, insbesondere im Hinblick auf ihren Beweiswert und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung, einer revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegen können (vgl. BGHZ 2, 1 /"6J und 12, 22 /"25 7, auch Urteil des BGH vom 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - JZ 1973, S. 128; RGZ 99, 7o /"7'l 7; Baum bach-Lauterbach, ZPO, 3o. Aufl., Einl. zu §§ 282 ff. 4 D so wie § 55° 2 H; Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, Io. Aufl., S. 567 und 757; Thomas-Putzo, ZPO, 6. Aufl., § 282 4 b und § 55o 2 C; Stein-Jonas, ZPO, 19- Aufl., § 282 II 3 und § 549 H I B 2).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Sie sind zu unterscheiden von den "speziellen Erfahrungssätzen", die örtlich und sachlich begrenzt sind oder deren Feststellung besondere Sachkenntnis voraussetzt, und von den "Erfahrungstatsachen", die vom Gericht grundsätzlich in der gleichen Weise festzustellen sind wie sonstige entscheidungserhebliche Tatsachen (vgl. hierzu BSG a.a.O.; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 180.59 - [Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 2 S. 7]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - [MDR 1973, 748]).
  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

    Wenn nun, wie die Revision vorträgt, ein neuerdings veröffentlichter Bericht über eine Gruppenuntersuchung in einem Britischen Krankenhaus für eine höhere Dichte der auf das Grundleiden zurückgehenden Schwindelerscheinungen spricht, so liegt darin zwar ein dem Sachverständigen zeitlich noch nicht zugänglich gewesenes neues Element der wissenschaftlichen Meinungsbildung, aber kein neuerdings etablierter grundlegender Erfahrungssatz, dessen revisionsrechtliche Gleichstellung mit Sätzen des sachlichen Rechts in Betracht kommen könnte (vgl. dazu allgemein BGH Urt. v. 14. Februar 1973 - IV ZR 15/72 - NJW 1973, 1411 = LM BGB § 1591 Nr. 12).
  • BGH, 19.03.1998 - BLw 49/97

    Begriff des Abweichungsfalls

    Auch in bezug auf die vom Berufungsgericht festgestellte wirksame Hoferklärung vom 18. Dezember 1992 und die daraufhin erfolgte Eintragung des Hofvermerks sieht die Rechtsbeschwerde in der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts eine Abweichung von der obergerichtlichen Rechtsprechung ("BGH NJW 1963, 114 [OLG Frankfurt am Main 02.08.1962 - 6 U 65/62]; 1973, 1411; 1974, 56; FamRZ 1980, 1104; BGHZ 65, 107") allein darin, daß angeblich bestimmte Grundsätze nicht beachtet worden seien.
  • BFH, 15.06.1983 - III R 2/81
    NV: Den Beweiswert der Lebenserfahrung zu ermitteln und abzuschätzen und gegen andere Beweismittel abzuwägen, die im Einzelfall die Geltung des Erfahrungssatzes einschränken können, ist grundsätzlich Sache der freien Beweiswürdigung des Tatsachenrichters (vgl. BGH-Urteil vom 14.2.1973 IV ZR 15/72).
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